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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.718 --> 00:00:05.120
Steuernews-TV

00:00:05.120 --> 00:00:09.120
Sind Immobilien-Seminare steuerlich absetzbar?

00:00:09.120 --> 00:00:13.080
Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu

00:00:13.080 --> 00:00:19.320
den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als Werbungskosten geltend machen.

00:00:19.320 --> 00:00:25.840
Im konkreten Fall ging es um Seminarkosten in Höhe von 5.900,00 Euro. Es handelte sich hierbei

00:00:25.840 --> 00:00:31.440
um ein spezialisiertes Fortbildungsangebot zur Immobilienverwaltung. Die Finanzverwaltung wollte

00:00:31.440 --> 00:00:37.160
den Werbungskostenabzug zunächst nicht anerkennen. Das Finanzgericht hingegen verglich die

00:00:37.160 --> 00:00:43.080
Aufwendungen mit denen von Steuerberatungskosten und ließ den Werbungskostenabzug zu.

00:00:43.080 --> 00:00:46.320
Fortbildungsveranstaltungen, die der Steueroptimierung von

00:00:46.320 --> 00:00:52.480
Immobilieninvestitionen dienen, seien untrennbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden. Die

00:00:52.480 --> 00:00:57.640
Vermittlung von steuerlichen Grundlagen sei vergleichbar mit Steuerberatungskosten. Diese

00:00:57.640 --> 00:01:03.000
stellen Werbungskosten dar, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen.

00:01:03.000 --> 00:01:07.640
Besonders für diesen Lehrgang war, dass dieser spezifische steuerliche Schulungsthemen wie

00:01:07.640 --> 00:01:13.520
die Berechnung von Abschreibungen, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten

00:01:13.520 --> 00:01:21.360
sowie die Nutzung von Kalkulationstools zur Renditeberechnung beinhaltete.

00:01:21.360 --> 00:01:24.000
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

